Rechtsprechung
OLG Celle, 19.01.2007 - 1 Ws 6/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142
Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen besonderer Schwierigkeit; Gefahr des Widerrufs der Bewährung nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 80
- StV 2007, 375
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14
Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren
Eine sehr lange Reststrafdauer kann dagegen für eine Pflichtverteidigerbestellung sprechen (vgl. dazu OLG Oldenburg NdsRPfl 2005, 348; OLG Celle NStZ-RR 2008, 80; Senat StraFo 2002, 244). - LG Frankfurt/Main, 13.12.2022 - 16 Qs 50/22
Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Borderline
Zur Bejahung dieser Voraussetzungen genügt bereits, dass an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (Meyer-Goßner/Schmitt, ebd.; vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 19.1. 2007 -Az.: 1 Ws 6/07= NStZ-RR 2008, 80). - LG Magdeburg, 19.09.2014 - 21 Qs 68/14
Strafvollstreckungsverfahren über einen Bewährungswiderruf: …
Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich daher nicht geboten, sondern kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage das gebietet oder erkennbar ist, dass sich der Verurteilte allein nicht angemessen verteidigen kann (siehe dazu OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 704/07 -, zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 1 Ws 6/07 -, zitiert nach Juris).